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Hinweisgebersystem

Herzlich willkommen auf der Seite zum Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns.

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat bei Volkswagen höchste Priorität. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern  abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere  Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir  Wert.  

Das Hinweisgebersystem ist für Hinweise auf schwere Regel-und Rechtsverstöße zuständig. Darunter werden Verstöße  verstanden, die insbesondere reputationsmäßige oder finanzielle Interessen des Volkswagen Konzerns oder einer seiner Gesellschaften in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.

Das Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung. Im Rahmen eines fairen und transparenten  Verfahrens schützt das Hinweisgebersystem das Unternehmen, die Betroffenen und die Hinweisgeber. Einheitliche und schnellere Prozesse, eine vertrauliche und professionelle Bearbeitung von Hinweisen durch interne Experten bilden das  Fundament des Systems.

 

 

 

Hinweise abgeben - aber wo?

Sie können die folgenden internen Kontaktstellen nutzen, um Hinweise abzugeben und mit dem Auifklärungs-Office in Kontakt zu treten:

  • Meldekanal


    Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform mit den Juristen des Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie sich namentlich melden möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Juristen des Aufklärungs-Office senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link auf zum geschützten Meldekanal des Volkswagen Konzerns.

    Technischer Support:
    Bitte wenden Sie sich bei technischen Störungen an die +800 444 46300. Achtung: Diese Telefon Hotline ist kein anonymer Meldekanal. Sie erreichen darüber einen Mitarbeiter des Aufklärungs-Office der Volkswagen AG. 

  • E-Mail


    Sie können die Juristen des Aufklärungs-Office über die folgende E-Mail Adresse erreichen:

    io@volkswagen.de


    Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie zum Beispiel die IP Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu. Dies gilt auch für extra angelegte Mail-Accounts.

  • Telefon


    Telefonisch erreichen Sie das Aufklärungs-Office über die kostenfreie Rufnummer +800 444 46300 .

    Wenn Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützt, erreichen Sie das Aufklärungs-Office  gebührenpflichtig unter +49 5361 946300.  

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Telefonat indirekt persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie zum Beispiel die Rufnummer, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.

  • Post und Persönlich


    Postadresse:       Aufklärungs-Office
                                    Brieffach 1717
                                    38440 Wolfsburg (Innenstadt)

    Persönlich:          Aufklärungs-Office
                                    Porschestraße 26 - 30
                                    38440 Wolfsburg (Innenstadt)


    Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin über Tel. +800 444 46300.

Ombudsleute im Volkswagen Konzern

Neben den Juristen des Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) als neutrale Mittler im Einsatz. "Ombudsman" ist ein Begriff aus dem Schwedischen und bedeutet "Beauftragter" oder "Bevollmächtigter". Die  vom  Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudsleute, Dr. Rainer Buchert und Thomas Rohrbach nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Verletzungen von Gesetzen, internen Regelungen oder sonstigem schädigenden Verhalten im Konzern entgegen und prüfen, ob die Hinweise plausibel und stichhaltig sind.

Bei Bedarf und Kenntnis der Identität des Hinweisgebers halten sie Rücksprache mit diesem. Schließlich leiten Sie sämtliche Informationen, in dem mit dem Hinweisgeber besprochenen Umfang, an das Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und der Hinweisgeber entscheidet selbst, ob er dem Unternehmen gegenüber seine Identität wahren will oder nicht. Die bestellten Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebern, die nicht durch das Unternehmen identifiziert werden möchten, anonymisiert an das  Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Mehr Informationen und alle Meldekanäle der Ombudsleute finden Sie unter dem folgenden Link: http://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

 

Hinweis abgeben - aber richtig!

Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Aufklärungs-Office richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

- wer?
- was?
- wann?
- wie?
- wo?

Als Hinweisgeber achten Sie bitte darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, können Sie den Kontakt über die Ombudsleute nutzen.  

Verantwortung

Für die Inhalte dieser Seite ist das Volkswagen Aufklärungs-Office verantwortlich.  

Volkswagen Aufklärungs-Office
Brieffach 1717
38436 Wolfsburg
Deutschland

io@volkswagen.de

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